Akte und Unterlagen in Bezug auf alle Verfahren (ab 01.01.2024)

Die auf die Schulen anwendbaren Veröffentlichungspflichten wurden in der Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 festgelegt und aufgelistet. Mit genanntem Beschluss hat ANAC der Organisation, der Größenordnung, der Aufgabenbereiche und der Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen Rechnung getragen. Ab Dezember 2016 bis heute wurden von der ANAC zahlreiche neue Transparenz-bestimmungen für die Untersektion „Ausschreibungen und Verträge“ erlassen, sodass sich der SSP Graun für diese Untersektion an den Beschluss der ANAC Nr. 264 vom 20. Juni 2023 orientiert. (Delibera ANAC n. 264 del 20 giugno 2023 come modificata e integrata con Delibera n. 601 del 19 dicembre 2023)